Samstag, 30. September 2017

Wie kann so etwas angehen ....

ich verstehe das nicht. Dass ein Mensch, der viel für Deutschland getan hat, eine anständige Pension bekommt, ist selbstverständlich, aber muß diese Pension die "normale" gleich um so ein Vielfaches überschreiten? Und sind unsere Politiker von einem anderen Stern? Sollte nicht auch für sie die gesetzliche Höchstgrenze gelten? Was unterscheidet sie vom normalen anderen Bürger? Wenn der Bundestag doch die Vertretung des Volkes ist, wieso können sie denn ihre eigenen Diäten und Versorgungsbezüge selbst bestimmen? Wieso bekommt ein Altkanzler und ein Alt-Bundespräsident  Ruhegelder in astronomischer Höhe?  Da muß doch mal einer eine gesetzlicher Grundlage für geschaffen haben, dass so etwas möglich ist. Und warum kann man das nicht wieder abschaffen? Es gibt doch sonst auch Petionen für alles mögliche und Bürgerentscheide. Warum ist noch keiner auf die Idee gekommen, gegen solche Ausbeutungsgesetze gegenan zu gehen. Aber wehe ein Hartz-IVler verdient mal etwas mehr als erlaubt dazu. Das wird ihm dann wieder gleich beim nächsten Bezug abgezogen. Das ist doch nicht gerecht! Aber alle regen sich über die Flüchtlinge auf und haben Angst, dass sie ihnen etwas wegnehmen. Bei diesen Leuten regt sich keiner auf und vor allen Dingen wird auch dagegen keine neue Partei gegründet.

Wie hoch ist die gesetzliche Höchstrente?

Die gesetzliche Höchstrente ist lediglich ein rechnerischer Wert, den nur jemand erreichen könnte, der mindestens 45 Jahre lang den höchsten Beitragssatz in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Die Höchstrente erhält ein Rentner, der 45 Jahre lang durchgehend ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhalten hat. Die meisten haben aber mindestens während der Ausbildung und in den ersten Berufsjahren niedrigere Einkünfte.
Die Rentenformel gibt einen Anhaltspunkt
Die Formel zur Berechnung der Altersrente lautet: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert. Da der Rentenwert von derzeit 28,61 Euro (im Westen) festgelegt ist und der Zugangsfaktor 1 beträgt, wenn man zur Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht (es also keine Abschläge wegen vorgezogener Rente gibt), sind die Entgeltpunkte der Dreh- und Angelpunkt der Berechnung.
Auf die Entgeltpunkte kommt es an
Die Entgeltpunkte haben eine Höchstgrenze. Teilt man die diesjährige Beitragsbemessungsgrenze von 72.600 Euro im Jahr (im Westen) durch das Durchschnittsentgelt von 34.020 Euro, ergibt dies für 2015 eine Höchstpunktzahl von 2,13 Entgeltpunkten.
Angenommen, man erreicht in jedem seiner 45 Arbeitsjahre 2,13 Entgeltpunkte. Die Summe von 95,85 Entgeltpunkten multipliziert mit dem derzeitigen Rentenwert von 28,61 Euro ergäbe eine rechnerische Höchstrente von 2.742 Euro im Monat.
In den vergangenen Jahrzehnten lag die Höchstgrenze an Entgeltpunkten jedoch mit 1,5 bis 2,1 Entgeltpunkten zum Teil weit darunter. Daher ist diese "Höchstrente" für niemanden erreichbar.
Die Realität sieht anders aus
Von einem solchen Wert sind die deutschen Rentner heute weit entfernt. Die Standardrente eines "Eckrentners", der 45 Jahre Beiträge für ein Durchschnittsentgelt eingezahlt hat, beträgt im Westen 1.154 Euro (Stand Mitte 2014). Im bundesweiten Durchschnitt erhält ein Rentner 1.003 Euro Rente im Monat und eine Rentnerin 610 Euro. Witwen- und Witwerrenten sind mit 451 Euro beziehungsweise 293 Euro noch wesentlich niedriger. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind davon bereits abgeführt, allerdings nicht die Einkommensteuer.

1 Kommentar:

Brigitte hat gesagt…

Liebe Brigitte,

du hast völlig recht und auch gut, dass du das System der Berechnung hier auch einmal vorgestellt hast. Denn viele wissen das nicht so genau.

Neidgefühle habe ich keine. Was mich enorm stört, ist, dass ganz egal ob Politik, Sport oder Wirtschaft - die Vergütungen gehen allmählich ins Unermessliche. Weitab von der täglichen Realität der Bevölkerung.

Man sollte gelernt haben, dass sich die Bevölkerung vernachlässigt fühlt. Und ich mag es nicht, wenn dann kommt: Ich wüsste nicht, was ich besser machen könnte. Oder aber arrogante Bemerkungen von ehemaligen überbezahlten Politikern, die sich nun auch noch ein tolles Zubrot verdienen. Meiner Meinung nach sollte bei einem solchen Nebeneinkommen das Ruhegehalt endlich gekürzt werden dürfen. Und Frau M. wäre eine tolle Außenministerin, davon bin ich überzeugt.

Herzliche Grüße, Brigitte