Wie hoch ist die gesetzliche Höchstrente?
Die gesetzliche Höchstrente ist lediglich ein
rechnerischer Wert, den nur jemand erreichen könnte, der mindestens 45
Jahre lang den höchsten Beitragssatz in die gesetzliche
Rentenversicherung eingezahlt haben.
Die Höchstrente erhält ein
Rentner, der 45 Jahre lang durchgehend ein Gehalt in Höhe der
Beitragsbemessungsgrenze erhalten hat. Die meisten haben aber mindestens
während der Ausbildung und in den ersten Berufsjahren niedrigere
Einkünfte.
Die Rentenformel gibt einen Anhaltspunkt
Die
Formel zur Berechnung der Altersrente lautet: Entgeltpunkte x
Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert. Da der Rentenwert von derzeit
28,61 Euro (im Westen) festgelegt ist und der Zugangsfaktor 1 beträgt,
wenn man zur Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht (es also keine
Abschläge wegen vorgezogener Rente gibt), sind die Entgeltpunkte der
Dreh- und Angelpunkt der Berechnung.
Auf die Entgeltpunkte kommt es an
Die
Entgeltpunkte haben eine Höchstgrenze. Teilt man die diesjährige
Beitragsbemessungsgrenze von 72.600 Euro im Jahr (im Westen) durch das
Durchschnittsentgelt von 34.020 Euro, ergibt dies für 2015 eine
Höchstpunktzahl von 2,13 Entgeltpunkten.Angenommen, man erreicht in jedem seiner 45 Arbeitsjahre 2,13 Entgeltpunkte. Die Summe von 95,85 Entgeltpunkten multipliziert mit dem derzeitigen Rentenwert von 28,61 Euro ergäbe eine rechnerische Höchstrente von 2.742 Euro im Monat.
In den vergangenen Jahrzehnten lag die Höchstgrenze an Entgeltpunkten jedoch mit 1,5 bis 2,1 Entgeltpunkten zum Teil weit darunter. Daher ist diese "Höchstrente" für niemanden erreichbar.
Die Realität sieht anders aus
Von
einem solchen Wert sind die deutschen Rentner heute weit entfernt. Die
Standardrente eines "Eckrentners", der 45 Jahre Beiträge für ein
Durchschnittsentgelt eingezahlt hat, beträgt im Westen 1.154 Euro (Stand
Mitte 2014). Im bundesweiten Durchschnitt erhält ein Rentner 1.003 Euro
Rente im Monat und eine Rentnerin 610 Euro. Witwen- und Witwerrenten
sind mit 451 Euro beziehungsweise 293 Euro noch wesentlich niedriger.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind davon bereits
abgeführt, allerdings nicht die Einkommensteuer.
1 Kommentar:
Liebe Brigitte,
du hast völlig recht und auch gut, dass du das System der Berechnung hier auch einmal vorgestellt hast. Denn viele wissen das nicht so genau.
Neidgefühle habe ich keine. Was mich enorm stört, ist, dass ganz egal ob Politik, Sport oder Wirtschaft - die Vergütungen gehen allmählich ins Unermessliche. Weitab von der täglichen Realität der Bevölkerung.
Man sollte gelernt haben, dass sich die Bevölkerung vernachlässigt fühlt. Und ich mag es nicht, wenn dann kommt: Ich wüsste nicht, was ich besser machen könnte. Oder aber arrogante Bemerkungen von ehemaligen überbezahlten Politikern, die sich nun auch noch ein tolles Zubrot verdienen. Meiner Meinung nach sollte bei einem solchen Nebeneinkommen das Ruhegehalt endlich gekürzt werden dürfen. Und Frau M. wäre eine tolle Außenministerin, davon bin ich überzeugt.
Herzliche Grüße, Brigitte
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